Controlling

Controlling
Um ein Unternehmen erfolgreich steuern zu können, sollte den Verantwortlichen bekannt sein, wie hoch der Deckungsbeitrag der  Produkte und Dienstleistungen sind und von welchen Kriterien die Verkaufsmengen und -preise abhängen. Aus Vertrieb, Service, Einkauf, Produktion und Finanzwesen müssen die Daten systematisch und automatisch verarbeitet werden, um geeignete Informationen zu generieren.
Je älter und je aggregierter die Daten sind, um so weniger lassen sie sich für die Unternehmenssteuerung nutzen. Die Ermittlung des  Jahresergebnisses dient fast ausschließlich dazu, den Rechnungslegungsvorschriften (HGB) genüge zu tun. Für die Steuerung des Unternehmens kommen die Daten in der Regel zu spät. Managementinformationen müssen allerdings aktuell und bis auf Produktebene analysierbar sein.
Die Kernfrage lautet: Wie genau müssen die Informationen sein und wie viel Aufwand ist vertretbar, um ein effizientes Managementinformationssystem aufzubauen? Dabei ist das Unternehmen als Einheit zu betrachten, damit keine redundanten Daten, Doppelarbeiten oder Widersprüche in den Aussagen entstehen. 

Bertriebs-, Produktions-, Einkaufs-, Personal- und Finanzcontrolling sichern die Zukunft Ihres Unternehmens. Deshalb sollte das Controllingkonzept kontinuierlich den internen und externen Gegebenheiten angepasst werden. Wir helfen Ihnen, Ihr Reporting zur Steuerung Ihres Unternehmens weiterzuentwickeln und anzupassen. Im Folgenden finden Sie einen kleinen Ausschnitt unseres Beratungsspektrums.
Managemtinformationssystem
Ein Managementinformationssystem sollte zeitnah, möglichst online über vertriebs-, einkaufs- und produktionsrelevante Daten Auskunft geben und diese mit den Planzahlen und mit der Prognose in Relation bringen, so dass eine zeitnahe Analyse möglich ist. Nur mit aktuellen Daten ist ein Gegensteuern möglich. Damit diese Controllingzahlen generiert werden können, muss das Accounting Einmalzahlungen (Boni, Prämien, Beiträge etc.) auf die entsprechenden Perioden kostenträgergenau verteilen. Damit der letzte Monat der Berichterstattung keine Überraschung durch das Inventurergebnis bereit hält, ist die Lagerbewertung monatlich durchzuführen. Schwund oder Abwertungen aufgrund der handelsrechtlichen bzw. fiskalischen Wertermittlung sind frühzeitig zu berücksichtigen (Abschläge durch Lagerreichweiten, Einkaufspreisentwicklung und Fertigungsauslastung).
Sämtliche Daten sind so bereitzustellen, dass eine Auswertung nach Produkt- und Kundengruppen bis auf den Artikel bzw. Verkaufsauftrag möglich ist. 
Auch auf der Seite der Leistungserbringung (Service und Produktion) sind entsprechende Daten aufzubereiten, so dass  Leistungs-, Verfahrens- und Beschäftigungsabweichung dargestellt werden können. Mit den gewonnen Daten können automatisch die kalkulierten den erzielten Deckungsbeiträgen gegenübergestellt werden. Gerne helfen wir beim Aufbau Ihres Managemetinformationssystems. 
Zum Managementinformationssystem gehört selbstverständlich auch die Finanzberichterstattung, die dann auch für externe Informationsempfänger (Finanzierungspartner) genutzt werden kann.
Finanzberichterstattung / Reporting für Banken
Aufgrund finanzrechtlicher Bestimmungen wird der Spielraum für Banken zur Finanzierung von Unternehmen immer enger und die Anforderungen an eine regelmäßige Bankberichterstattung immer höher. Die Bundesbank hat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank enge Vorgaben zur Refinanzierung der Banken formuliert.
Wir helfen Ihnen, beim Aufbau eines aussagefähigen Reportings für Banken und Factoringunternehmen. Dies schließt sowohl die automatische Erstellung des Bankenspiegels aus den monatlichen Bilanzzahlen als auch die regelmäßige Berichterstattung über die Ergebnis- und Bilanzplanung ein.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen / Opportunitätskosten
Für Konzerngesellschaften ist es selbstverständlich die Investitionen nach ihrer Wirtschaftlichkeit zu priorisieren. Auch kleine und Mittelständische Unternehmen sollten ihre Investitionen im Vorfeld einer Wirtschaftlichkeitsrechnung unterziehen.
Viele Investitionen im kommunalen Bereich lassen sich auf den ersten Blick keine Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen. Der Bürger bzw. das Ratsmitglied erhält häufig keine objektivierbaren Informationen um zu entscheiden ob, wann und wie die Investition durchgeführt werden soll.
Hier ein typisches Beispiel für die öffentliche Hand:
Eine Marode Straßenbrücke in einem Nebenstraßenbereich kann nicht mehr saniert werden. Die Alternativen sind ein ersatzloser Wegfall der Brücke, eine Nutzung als Fußgängerbrücke für eine gewisse Zeit, ein Neubau einer Fußgängerbrücke oder ein Neubau einer Straßenbrücke. In genau der obigen Reihenfolge erhöhen sich die Kosten. Bei einer reinen Kostenbetrachtung würde es am günstigsten sein die Brücke zum gegebenen Zeitpunkt für den PKW und Busverkehr zu sperren und so lange zu nutzen bis der Abriss unvermeidbar wäre. Bei einem solchen Vorgehen würden die Opportunitätskosten nicht betrachtet. Wir helfen Ihnen, die Opportunitätskosten zu berechnen, so dass die volkswirtschaftlich und ökologisch sinnvollste Lösung ermittelt wird.
Inventuren / Bestandsbewertung / Bestandscontrolling
Inventurergebnisse führen häufig zu Überraschungen beim Jahresergebnis. Wir helfen Ihnen dabei, bereits in den Monatsergebnissen die Wertentwicklung der Bestände zu antizipieren.
Die Kommunen sind verpflichtet, ihr Anlagevermögen regelmäßig zu überprüfen. Wir helfen Ihnen gerne, Inventuren praxisgerecht vor- und nachzubereiten. Die Werthaltigkeit des Straßenvermögens wirkt sich z. B. wesentlich auf die Höhe der Abschreibungen aus. Schon bei einer flächenintensiven Kleinstadt ist eine Bewertung ohne ein systematisches DV-Unterstütztes System kaum durchführbar. Falls Sie Ihr Straßenvermögen mit Hilfe eines kameraunterstützen Systems durchgeführt haben (z. B. Eagle Eye), zeigen wir Ihnen den Weg zur effektiven, objektivierten Überprüfung der Nutzungsdauern.
Beurteilung der Aktivierungspflicht von Ausgaben für langlebige Wirtschaftsgüter
Die Instandhaltung oder Reparatur langlebiger Wirtschaftsgüter wie z. B. das Dach einer Halle kann unter Umständen aus einem positiven Jahresergebnis ein negatives machen. Dies kann für ein mittelständisches Unternehmen existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Reparatur jedoch zum Wert des Anlagegutes hinzuaktiviert und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden.
Im Kommunalen Sektor sollte schon bei der Aufstellung des Haushaltsplanes sämtliche größeren Ausgaben korrekt nach ihrer Aktivierungspflicht beurteilt werden. Insbesondere bei Investitionen in das Straßenvermögen führt nicht die gleiche Maßnahme zwangsläufig zu der gleichen Entscheidung. Es kommt nicht nur auf die Art der Maßnahme, den Umfang der Maßnahme sondern auch auf den Restwert und die buchhalterische Restnutzungsdauer der Straße vor der Maßnahme an. Wir helfen Ihnen gerne, die Beurteilung transparent und zeitnah durchzuführen.
Share by: